Service


Finanzierung & Beratung

Veröffentlicht am 07.04.2019

Hinweis zur Finanzierung

Einen groben Überblick  über die Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Heimplätze  und Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Diese sind nur Anhaltspunkte für Sie. Eine genaue Entgeltberechnung sowie deren Bezuschussung kann nur am jeweiligen Einzelfall aufgestellt werden. Setzen Sie sich einfach mit uns Verbindung. Wir beraten Sie gern.

„Wer bezahlt unsere Dienste?“

Die Krankenkasse

zahlt die Heil- und Pflegehilfsmittel, welche nicht vom Pflegeheim vorgehalten werden.
zahlt weiterhin ärztliche Untersuchungen, notwendige Krankenhausaufenthalte sowie Vorsorgeuntersuchungen.

Die Pflegekasse

zahlt Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung sofern Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt.

Das Sozialamt

zahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und Sie nicht über die finanziellen Mittel zur Finanzierung der Pflege verfügen, eine individuelle Prüfung und Beantragung ist aber erforderlich.

Sie selbst

zahlen, wenn Krankenkasse, Pflegekasse und/ oder Sozialamt die Finanzierung der Leistungen nicht übernehmen bzw. die Entgelte den jeweiligen Zuschuss übersteigen