Informationen zu Sondermaßnahmen


Änderung Corona-Einrichtungsverordnung ab 16.12.2020

Zur Zeit haben wir aktuell keine Viruserkrankten unter unseren Bewohnern oder Angestellten.

Liebe Angehörige,

wie Sie bereits über die Medien erfahren haben, wird auch Hessen den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 13.12.2020 umsetzen.

Für stationäre und teilstationäre treten ab morgen 16.12.2020 folgende neue Regelungen in Kraft:

Bewohner/ -Innen dürfen unter der folgender Maßgabe Besuche empfangen: 

-    In stationäre Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen pro Woche zweimal,

-    Besucherinnen und Besucher müssen zu jeder Zeit eine akzeptierte FFP2- oder KN95-Maske ohne Ausatemventil tragen. 

Die oben genannten Regeln, werden durch folgende Ihnen schon bekannten Regeln ergänzt.

  • neu Die Besucherregelung sieht 2 mal pro Woche einen Besuch für maximal 1 Stunde, durch eine nahestehende Person oder Bezugsperson, vor.

  • Die Besuchszeiten in der Weihnachtswoche sind jeweils von 09:30 – 10:30 Uhr und vom 10:30 - 11:30 Uhr am Vormittag. Am Nachmittag jeweils von 14:00 - 15:00 Uhr, 15:00 -16:00 Uhr und von 16:00- 17:00 Uhr.

  • Am 24.12.2020 ist die Besuchszeit von 09:30-10:30 Uhr und von 10:30 – 11:30 Uhr. (Am Nachmittag finden Veranstaltungen zum Heiligabend für die Bewohner statt.)
  • Die Besuche finden im Café statt.
  • Wir bitten Sie, dass Sie sich zuvor telefonisch bei uns anmelden damit wir die Besuche planen und organisatorisch regeln können.
  • Unsere Seniorenpflegeheime sind weiterhin geschlossen und werden zu den angemeldeten Besuchen geöffnet.
  • Eine Pflegekraft wird Sie empfangen und unter Einhaltung der Hygieneregeln zu Ihrem Angehörigen im Café begleiten.

  • Wir bitten Sie einen Mundschutz zu tragen, eine gründliche Händedesinfektion durchzuführen und die Abstandsregeln von 1,5 -2,0 Metern zu befolgen.
  • Wir möchten hierdurch vermeiden, dass Angehörige durch unsere Einrichtungen gehen und dadurch mehrere Kontakte zu anderen Bewohnern haben.

  • Bei immobilen Bewohnern wird der Besuch, nach Absprache, auf dem Zimmer für eine Person ermöglicht.

 

  • Es findet aus hygienischen Gründen kein Café Betrieb statt.
  • Wenn Sie erkältet sind, unter Ateminfektionen leiden, Fieber haben oder aus einem anderem Land angereist sind (mindestens 14 Tage Besuchsverbot) dürfen Sie Ihrem Angehörigen keinen Besuch abstatten.

 

Wir hoffen, Sie haben Verständnis für die oben genannten Vorgaben, in dieser für uns alle schwierigen Zeit.

Bleiben Sie alle gesund!

  

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Familie Kölling-Haustein-Hofmann